AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand August 2018

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Betten Concept Store GmbH, Baaderstr. 7, 80469 München, und deren Kunden in Deutschland begründeten Rechtsverhältnisse. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.

§ 2 Vertragsabschluss
(1) Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags kommt der Vertrag zwischen uns und dem Kunden zustande und der Kunde erklärt damit verbindlich, die bestellte Ware zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen von uns erwerben zu wollen. Gegebenenfalls erhält der Kunde nach Vertragsschluss noch eine Auftragsbestätigung.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch einen gegebenenfalls zu berücksichtigenden Zulieferer. Der Vorbehalt gilt nur, wenn wir eine Nichtlieferung nicht zu vertreten haben. Der Kunde wird im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird – soweit sie bereits erfolgt sein sollte – unverzüglich dem Kunden zurückerstattet.

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preise, die in der Bestellung oder auf der entsprechenden Preisliste angezeigt werden. Alle Endpreisangaben sind Bruttopreise inkl. MwSt. Zusätzlich anfallende Versandkosten und sonstige Nebenkosten werden in der Bestellung extra aufgeführt.
(2) Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen, es sei denn eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart worden oder bei der jeweiligen Ware angegeben. Der Kunde leistet eine Anzahlung von 50% des Endpreises bis spätestens 14 Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung. Erst nach Eingang der Anzahlung werden wir den Produktionsbeginn der Ware veranlassen bzw. Bestellungen durchführen. Der Restbetrag ist vom Kunden spätestens bei Abholung oder Lieferung in bar ohne Abzug zu zahlen. Bei Überweisung muss der Restbetrag vor Lieferung und Montage auf unserem Bankkonto eingehen. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und auszugleichen.
(3) Sollte der Kunde die Ware nicht annehmen und eine Lagerung der Ware wünschen, ist der Kunde verpflichtet, die Lagerkosten zu tragen und uns zu erstatten; zudem ist der Kunde in diesem Fall ab dem 15. Tag der Lagerung verpflichtet, weitere 40% des Kaufpreises (Endpreises) (und somit insgesamt 90% des Kauf(End-)preises) an uns zu zahlen.
(4) Bei Vereinbarung von Montagefestpreisen können diese nur bei einem ungehinderten Montageablauf und dem Vorhandensein aller bauseitigen Voraussetzungen gewährleistet werden. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat und durch die Nachleistungen oder zusätzliche Leistungen entstehen, werden gesondert mit den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet. Soweit möglich, werden wir den Kunden rechtzeitig darüber informieren, dass höhere Kosten entstehen.

§ 4 Änderungsvorbehalt
(1) Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Alle Maßangaben sind „ca.“-Angaben. Ausstellungsware einschließlich Matratzen wird verkauft wie gesehen.
(2) Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
(3) Produktions- und materialbedingt bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen der Härtegrade bei Matratzen und den Festigkeiten bei Toppern (im Vergleich zum Showroom-Modell) vorbehalten.
(4) Unsere Matratzen sehen als Unterbau ein Boxspringunterbau vor. Sollte die Matratze auf einen anderen Unterbau als einen Boxspringunterbau gelegt werden (beispielsweise ein Lattenrost), dann kann sich der Härtegrad der Matratze um bis zu einem Härtegrad verändern.
(5) Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

§ 5 Lieferzeit
Unsere Lieferzeiten sind „ca.“-Angaben. Die geschätzte Lieferzeit gilt ab Eingang der Anzahlung. Falls wir eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist ab Kenntnis oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf zu gewähren. Liefern wir bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde die Gewährleistungsansprüche geltend machen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von uns nicht zu vertretenden Störungen, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass rechtzeitig vor Lieferung ein barrierefreier und problemloser Zugang zum Grundstück bzw. zum Haus oder zur Wohnung und zum entsprechenden Zimmer gewährleistet ist. Sind die Voraussetzungen für eine Lieferung zum Haus oder zur Wohnung nicht erfüllt und hat der Kunde dies zu vertreten, liefern wir bis Bordsteinkante.

§ 7 Annahmeverzug
Soweit der Kunde in Annahmeverzug gerät und der Verzug des Kunden länger als 4 Wochen dauert, hat der Kunde anfallende Lagerkosten zu zahlen. Wir können in diesem Fall zur Lagerung auch eine Spedition beauftragen.

§ 8 Gewährleistung
(1) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Herstellungsbedingte oder materialbedingte Gerüche, die insbesondere bei Verwendung von neuen Matratzen austreten können, stellen in der Regel keinen Mangel dar, sofern es sich um übliche Gerüche neuer Waren handelt, die nach angemessenem Zeitablauf nicht mehr auftreten. Die Einhaltung der Pflegehinweise des Herstellers wie z.B. Drehen und Wenden der Matratze wird empfohlen.
(2) Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Eigentum.

§ 10 Sonstiges/Datenschutz
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Wir sind verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Bestellung mitgeteilten personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragsabwicklung im Wege der EDV zu speichern und in eine Kundendatei aufzunehmen.

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Unternehmern:

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

Vertragsabschluss
Ist der Kunde Unternehmer, ist unser Angebot freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Druckfehler, technische Änderungen in Form und Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des handelsüblich Zumutbaren vorbehalten. Insoweit besteht zwischen den Parteien Einvernehmen.

Preise/Zahlungsbedingungen
Ist der Kunde Unternehmer, gelten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Lieferzeit
Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung bei Verträgen mit Unternehmern für jede vollendete Woche des Verzuges auf 0,5 Prozent des Rechnungswertes (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens 5 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf grober Fahrlässigkeit.

Gerichtsstand/Erfüllungsort
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.